Projekt beendet

Kampagne Inklusion

Projektzeitraum
01.01.1971 - 01.01.2019

Kampagne Inklusion

Projektziele

Für uns als Verantwortliche der Kampagne „INKLUSION – JA, aber richtig!“ ist das Wohl von Kindern mit oder ohne Behinderung der Maßstab für die Umsetzung inklusiver Bildung. Deshalb halten wir es für übereilt, dass im Land Brandenburg mit der Umsetzung begonnen wurde, ohne dass die Lehrkräfte im Vorfeld ausreichend auf die neue Situation vorbereitet wurden. Erst im Modellprojekt erhalten sie eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung. Hinzu kommt, dass viele Schulen weder über die geeigneten Räume noch über die hinreichende Anzahl qualifizierter Lehrkräfte dafür verfügen.

Ohne ein neues, tragfähiges System wird mit der geplanten Schließung der Förderschulen das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ausgehebelt. Es drohen Sparmaßnahmen auf Kosten der Kinder, Eltern und Lehrer.

Deshalb fordern wir die Auseinandersetzung
mit folgenden Fragen und sagen:

Kontaktinformationen

Anschrift

AWO Bezirksverband Potsdam e.V.
Neuendorfer Straße 39a
14480 Potsdam
Deutschland

Kontakt

FAX +49 331 73041780

Gefördert durch

Träger

AWO Bezirksverband Potsdam e.V.

Was ist Inklusion

Inklusion. Was ist das überhaupt?

Samuel kann kaum lesen, und vielleicht wird er es nie richtig lernen. Trotzdem besucht der Dreizehnjährige jetzt die sechste Klasse einer Berliner Gemeinschaftsschule. Wenn der geistig behinderte Junge zusammen mit einem Mitschüler ein Buch vorstellt, trägt er seinen Teil der Präsentation auswendig vor. Wenn die Klassenkameraden Aufsätze schreiben oder Grammatik pauken, übt er, Buchstaben zu Silben zusammenzuziehen. Neuerdings kann er ein paar Brocken Englisch. Er hat ein Referat über Pyramiden gehalten und zählt ägyptische Götter auf. „Das ist so ein Allgemeinwissen, das hätte er an der Sonderschule nicht gekriegt“, sagt seine Mutter. Noch wichtiger aber findet sie, dass Samuel sich seit seinem Wechsel von der Förderschule vor anderthalb Jahren in einem normalen Umfeld bewegt. „Das lernt er jetzt. Und das kann er auch.“ Nicht, dass sie davon ausginge, dass ihr Sohn jemals selbständig ohne Hilfe leben wird. Aber noch immer geht ihr das Herz auf, wenn sie an den jüngsten Schulausflug denkt. Samuels Mutter brachte ihr Kind zum Bahnsteig, wo das Gros der Klasse schon wartete. Sofort kamen drei Jungen auf Samuel zu und legten ihrem behinderten Mitschüler den Arm um die Schultern. Zum Abschied hat er sich nicht einmal mehr umgedreht. (Quelle: FAZ, 05.05.2012) So alltäglich kann Inklusion manchmal gelingen.

Was bedeutet Inklusion?

Inklusion kommt vom lateinischen Verb includere, was soviel bedeutet wie: beinhalten, einschließen. Im gesellschaftlichen Sinne heißt es, jeder Mensch kann sich im Rahmen seiner Möglichkeiten vollumfänglich beteiligen und einbringen. Jeder Mensch ist vollwertiges Mitglied der Gesellschaft.

Inklusion ist damit mehr als eine gute Idee, sie ist ein Menschenrecht. Kein Mensch darf ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Der Anspruch auf Freiheit, Gleichheit und Solidarität ist dabei auf das Engste mit dem Menschenrecht auf Inklusion verknüpft. Sie ist damit sowohl ein eigenständiges Recht als auch ein wichtiges Prinzip, ohne dessen Umsetzung die Durchsetzung der Menschenrechte unvollständig bleibt.

Vor diesem Hintergrund geht uns Inklusion alle an und erstreckt sich auf alle Bereiche des menschlichen Lebens - von der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum bis zum gemeinsamen Schulbesuch von behinderten und nichtbehinderten Kindern.

Auf dem Weg zur Inklusion

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Umsetzung der Inklusion in Deutschland?

Die Vereinten Nationen haben im Jahr 2006 die „Convention of the Rights of Persons with Disabilities and Optional Protocol“ in New York verabschiedet. Seitdem haben 115 Staaten das Übereinkommen ratifiziert und 153 Länder unterschrieben. In der Bundesrepublik Deutschland wurden das Übereinkommen und das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen im März 2009 ratifiziert. Dadurch ist Deutschland aufgefordert, geeignete Maßnahmen für den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems zu ergreifen.

Aktivitäten der Bundesregierung

Der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung, der im Juni 2011 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, trägt den Titel „Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“. Hier werden Maßnahmen aus allen Lebensbereichen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschrieben.

Im August 2011 hat die Bundesregierung den ersten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention beschlossen. Er enthält eine Bestandsaufnahme der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in Deutschland sowie Maßnahmen, die die Bundesregierung, Länder und andere Institutionen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention ergriffen haben bzw. noch ergreifen werden. Die Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte überwacht als unabhängige Stelle die Einhaltung des Übereinkommens.

www.institut-fuer-menschenrechte.de

Wie erfolgt die Umsetzung in Brandenburg?

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Entsprechend dem Grundgesetz wirkt die Kultusministerkonferenz auf Bundesebene (KMK) daher zwar als koordinierendes Organ für Bildungsfragen von überregionaler Bedeutung, die Zuständigkeiten für Bildung und Kultur liegen aber im Wesentlichen bei den Bundesländern.

In Brandenburg hat die Landesregierung die Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention im November 2009 im Koalitionsvertrag verankert, im November 2011 folgte ein behindertenpolitisches Maßnahmenpaket. Die Landesregierung in Brandenburg strebt einen breiten Konsens zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für inklusive Gesellschaftsstrukturen an. Dies betrifft nicht nur die Politik des Landtages, der Landkreise und der kreisfreien Städte, sondern auch die kommunalen Vertreter und die Brandenburger Bevölkerung. Daher werden auch Kommunen, Verbände, Gewerkschaften, Kirchen, Parteien und Arbeitgeberverbände aufgefordert, das inklusive Gemeinwesen zu gestalten. Das Maßnahmenpaket sieht die Schaffung von Rechtsgrundlagen für die Realisierung des Rechts auf inklusive Bildung und deren Umsetzung mit Beginn des Schuljahrs 2015/2016 im Bereich schulische Bildung vor. Weiterhin ist seit Oktober 2011 ein Wissenschaftlicher Beirat eingesetzt worden, der sich aus zehn ausgewiesenen Experten in Sachen inklusiver Bildung zusammensetzt.

Darüber hinaus wird das Projekt in Brandenburg begleitet von einem Runden Tisch „Inklusive Bildung“. Dieser setzt sich aus rund 35 Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen-Verbänden, Lehrerverbänden, des Landeselternrates, kommunalen Spitzenverbänden und Schulen, Kirchen und weiteren Verbänden sowie den bildungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen zusammen.

Beide Gremien beraten das Bildungsministerium auf dem Weg zu einer „Schule für alle“.

Was wird in der UN-Behindertenrechtskonvention geregelt?

Insgesamt besteht die Konvention aus 50 Artikeln. Diese reichen von allgemeinen Aussagen zum Thema Inklusion über Begriffsdefinitionen bis hin zur konkreten Ausgestaltung einzelner Bereiche wie Bildung, Arbeit und soziale Sicherung. Ziel des Übereinkommens ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung in der Gesellschaft zu unterbinden. Unter anderem heißt es daher in Artikel 1 der Konvention: „(...) Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern (...)“.

Dezember 2006

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet die „Convention on the Rights of Persons with Disabilities“ und das dazugehörige Fakultativprotokoll.

Mai 2008

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen tritt in Kraft.

März 2009

Deutschland ratifiziert die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention wird damit geltendes Recht in Deutschland.

November 2009

Die Landesregierung in Brandenburg verankert Ziele der UN-Behindertenrechtskonvention im Koalitionsvertrag.

Juni 2011

Die Bundesregierung stellt den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention vor.

August 2011

Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

November 2011

Behindertenpolitisches Maßnahmenpaket in Brandenburg beschlossen.

September 2012

Mit Beginn des Schuljahres 2012/13 startet in Brandenburg das Pilotprojekt “Inklusive Grundschule”. In einer ersten Stufe beteiligen sich über 80 Grundschulen daran.

Situation in Brandenburg

Zahlen, Daten, Fakten

Im Land Brandenburg waren im Schuljahr 2011/2012 an 864 Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft insgesamt 21.053 Lehrkräfte tätig, davon 1.901 Lehrkräfte an 96 Förderschulen.

Im Schuljahr 2011/2012 gab es 16.050 Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Davon besuchten 9.633 Schüler/innen eine Förderschule. (Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg)

Ziel ist es, Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Land Brandenburg - wo immer möglich - gemeinsam mit anderen Kindern in der Nähe ihres Wohnortes zu unterrichten.

Bereits heute lernen rund 40% aller Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht mit nichtbehinderten Kindern. Das liegt deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt.

(Quelle: http://www.inklusion-brandenburg.de/ausgangslage.html)

Pläne in Brandenburg

Ab Schuljahresbeginn 2012/2013 wurden in allen Schulamtsbezirken des Landes Brandenburg Pilotschulen mit inklusiven Unterrichtsangeboten nach landeseinheitlichen Standards für die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte „Lernen“, „soziale-emotionale Entwicklung“, „Sprache“ (LES) eingerichtet. An diesen Schulen wird im Einvernehmen mit den Eltern auf ein sonderpädagogisches Feststellungsverfahren möglichst verzichtet und auf der Basis förderdiagnostischer Lernstandsanalyse ein individuelles Unterstützungsangebot realisiert. Schüler/innen mit anderen Förderschwerpunkten werden wie bisher in den gemeinsamen Unterricht aufgenommen. Die Teilnahme der Pilotschulen in dieser Phase ist freiwillig. An diesem Pilotprojekt beteiligen sich landesweit über 80 Grundschulen.

Parallel werden Schritt für Schritt die Angebote des gemeinsamen Unterrichts für Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlich-motorischen Entwicklung, im Sehen, im Hören, in der geistigen Entwicklung und mit Autismus erweitert.

Zielstellung der Landesregierung ist es, das Brandenburgische Schulgesetz in der nächsten Wahlperiode entsprechend zu ändern. Dazu sollen alle Schulen hinsichtlich der Struktur so ausgestattet werden, dass alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden können. Aussagen dazu werden im Behindertenpolitischen Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg im Handlungsfeld "Erziehung und Bildung" getroffen. Geplant sind Aktualisierungen in der Lehrerausbildung und Veränderungen der Curricula bzw. Rahmenlehrpläne. Offen bleibt jedoch, wie schnell diese Voraussetzungen flächendeckend im Land Brandenburg geschaffen werden können und in wie weit die „benachteiligten Kinder“ individuell gefördert werden sollen. Offen bleibt auch, wie der Übergang vom Vorschulbereich in den Schulbereich gestaltet werden soll und wie sich der inklusive Gedanke auf dem weiteren schulischen Werdegang und im Bereich der Ausbildung weiter fortsetzen wird. Hierzu werden im behindertenpolitischen Maßnahmenpaket für das Land Brandenburg erste Aussagen formuliert.

Eine unabgestimmte Umsetzung der geplanten Schul-Maßnahmen kann dazu führen, dass neue Rahmenbedingungen in den Schulen geschaffen werden, die eine individuelle Förderung der Kinder mit Behinderungen verhindern und die durch Schulschließungen von Förderschulen berechneten Einsparungen auf dem Rücken dieser Kinder erfolgen.

Was sagt das Brandenburgische Gleichstellungsgesetz?

Im § 1 des Brandenburger Gleichstellungsgesetzes vom 11.02.2013 ist folgendes Ziel verankert:

(1) Ziel dieses Gesetzes ist es, in Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BGBl. 2008 II S. 1420) Diskriminierungen von Menschen mit Behinderungen im Land Brandenburg zu verhindern und zu beseitigen, gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit sowie die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen Rechnung getragen.

(2) Die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Quelle: Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – BbgBGG) vom 11. Februar 2013.

Was wir wollen!

Für uns als Verantwortliche der Kampagne „INKLUSION – JA, aber richtig!“ ist das Wohl von Kindern mit oder ohne Behinderung der Maßstab für die Umsetzung inklusiver Bildung. Deshalb halten wir es für übereilt, dass im Land Brandenburg mit der Umsetzung begonnen wurde, ohne dass die Lehrkräfte im Vorfeld ausreichend auf die neue Situation vorbereitet wurden. Erst im Modellprojekt erhalten sie eine prozessbegleitende Fortbildung und Beratung. Hinzu kommt, dass viele Schulen weder über die geeigneten Räume noch über die hinreichende Anzahl qualifizierter Lehrkräfte dafür verfügen.

Ohne ein neues, tragfähiges System wird mit der geplanten Schließung der Förderschulen das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern ausgehebelt. Es drohen Sparmaßnahmen auf Kosten der Kinder, Eltern und Lehrer.

Deshalb fordern wir die Auseinandersetzung mit folgenden Fragen und sagen:

  • Heißt schulische Förderung von Kindern (mit Förderbedarf) die Förderung im Regellehrplan oder grundsätzlich die Absenkung des Niveaus?
  • Wie groß sollten Klassen sein, in denen inklusiv unterrichtet wird, damit jedes Kind individuell gefördert werden kann?
  • Wie viel Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/innen werden zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit einem besonderen Förderbedarf in der Schule und in der nachschulischen Betreuung benötigt?
  • In welchen Rahmen und Zeiten erfolgt die besondere Förderung von Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf?
  • Wie viel Ganztagsangebote und Unterstützungssysteme in der Nachmittagsbetreuung werden benötigt?
  • Wie kann eine differenzierte Förderung im Klassenverband gelingen?
  • Wie lässt sich ein binnen-differenzierter Unterricht sicherstellen, so dass für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Beeinträchtigungen ein individueller Lernplan umgesetzt werden kann?
  • Welche Rolle können temporäre Lerngruppen spielen?
  • Wie lässt sich ein Hilfesystem mit einer engen Vernetzung zwischen Schule und Jugendhilfe schaffen bzw. stärken?
  • Wie kann es gelingen, eine verlässliche Teamarbeit zwischen Sonderpädagog/innen, Regelschullehrkräften und anderen Professionen in allen Klassen mit gemeinsamem Unterricht zu installieren?
  • In welchem Rahmen werden sonderpädagogische Unterstützungsmaßnahmen am individuellen Förderbedarf des einzelnen Kindes ausgerichtet?
  • Wie lassen sich die Übergänge innerhalb der inklusiven Bildungslandschaft z.B. Kita- Schule-Berufsausbildung so organisieren, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt steht?

Seitenblick

Skandinavien als Vorbild

Ob Lesekompetenz, mathematische Fähigkeiten, naturwissenschaftliche Grundbildung oder Inklusion - die skandinavischen Länder gelten als Klassenprimus im Bildungsbereich. Immer wieder erreichen die Schüler/innen aus dem hohen Norden Bestnoten in internationalen Vergleichen und lassen damit Länder wie Deutschland weit hinter sich. Ihr Geheimnis? Ganztagsangebote, attraktive Lernbedingungen und ein ganzheitlicher Bildungsansatz von Anfang an. Seit vielen Jahren setzen die skandinavischen Länder nämlich auf eine „Schule für Alle“. Möglich wird dies durch höhere Investitionen im Bildungsbereich, mehr Lehrer für weniger Schüler/innen und eine klare Orientierung auf Fordern und Fördern.

Dazu gehört auch eine enge Zusammenarbeit von Schüler/innen, Eltern und Lehrern im Bereich der Inklusion. Können in Deutschland nur 15,7% der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Regelschulen besuchen, so liegt deren Anteil in Skandinavien bei mehr als 90%. Großer Wert wird dabei auf die möglichst individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes gelegt. In Finnland bspw. unterstützen Sonder- und Zusatzunterricht die Schüler/innen. Wenn ein Kind wegen einer Behinderung, Krankheit, Entwicklungsverzögerung oder anderen Gründen nicht unterrichtet werden kann, gibt es die Möglichkeit des Sonderunterrichts. Ob dieser integriert im Unterricht, in einer Sonderklasse oder in einer Sonderschule stattfindet, entscheiden dabei die Kommunen.

Im Mittelpunkt steht also nicht die Diskussion um Strukturen, sondern das Wohl der Kinder.

Projektbeirat

  • AWO Bezirksverband Potsdam e. V., Angela Schweers, Geschäftsführerin
  • Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann
  • Grundschulverband für die Landesgruppe Brandenburg, Carola Groß
  • Landesbehindertenbeirat Brandenburg, Marianne Seibert, Vorsitzende
  • Landeselternrat Brandenburg, Antje Lunderstedt, stellv. Mitglied Runder Tisch
  • Landeselternrat Brandenburg, Ulrike Schwenter, Mitglied
  • Verband Sonderpädagogik e. V. Landesverband Brandenburg, Dr. Karin Salzberg-Ludwig, Vorsitzende
  • Sylvia Lehmann, Mitglied des Landtags Brandenburg

Dokumentation

Broschüre und Flyer zur Kampagne

Inklusion ist ein Bürgerrecht

Auftaktveranstaltung der Kampagne „Inklusion – Ja, aber richtig!“ im Kongresshotel Potsdam am 06.05.2014

Im Kongresshotel in Potsdam startete die Kampagne „Inklusion - Ja, aber richtig!“ am 06.05.2013 mit der Auftaktveranstaltung. Dort referierte Prof. Dr. Sven Degenhardt, Erziehungs­wissenschaftler an der Universität Hamburg, vor rund 140 Teilnehmerinnen und Teilnehmern über die Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Er warb dafür, ei­nerseits eine barrierefreie Schule zu denken und andererseits spezifische Expertise dort zur Verfügung zu stellen, wo Kinder mit sonderpä­dagogischen Bedarfen lernen. Es gehe nicht um ein Entweder-Oder, sondern um die Suche nach flexiblen Mischformen entsprechend der Bedar­fe der Kinder, sagte der Inklusionsexperte und machte deutlich, dass Kinder mit Förderbedarf an der Regelschule nur gut aufgehoben seien, wenn der sonderpädagogische Bedarf auch dort abgedeckt würde. Denn „(…) sonderpädago­gischen Förderbedarf, den gibt man nicht ab, wenn man die Sonderschule verlässt, den hat man auch, wenn man in der Regelschule ist“, so Prof. Dr. Degenhardt. Nicht nachvollziehbar seien daher auch die aktuellen Entwicklungen, dass an den Hochschulen sonderpädagogische Lehrstühle abgebaut werden.

Der Weg zur inklusiven Schule sei, so Degen­hardt, mit Ängsten, Vorurteilen, Kontroversen und Träumereien verbunden. Vor allem sei ein langfristiger Plan, der viel Zeit, Geld und Kon­zepte erfordere, notwendig.

Jutta Schlüter, erste Beigeordnete des Land­kreistages Brandenburg e.V., forderte die Politik auf, ein Gesamtkonzept für die Inklusive Bildung vorzulegen. Zurzeit gebe es keinen konkreten Fahrplan und entsprechend große Verunsiche­rung bei Eltern und Verantwortlichen. Dringend erforderlich sei daher die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen.

Sylvia Lehmann, SPD-Landtagsabgeordnete in Brandenburg, sprach sich für eine breite und in­tensive Diskussion der anstehenden Änderungen des Schulgesetzes aus. Es gehe darum, gemein­sam nach dem richtigen Weg zu suchen.

Jürgen Dusel, Behindertenbeauftragter des Lan­des Brandenburg, nannte Inklusion ein Quer­schnittsthema und verwies darauf, dass allein in Brandenburg rund 500 000 Menschen mit einer anerkannten Behinderung leben. Die Diskussion um Inklusion dürfe sich deshalb nicht nur auf den Bildungsbereich beschränken, Inklusion sei viel, viel mehr – Inklusion sei Bürgerrecht.

Am Nachmittag hatten die Teilnehmer/innen die Möglichkeit, in sog. „World Cafés“ zu zwölf vom Projektbeirat entwickelten Themenkomplexen zu diskutieren.

Ein Ort für Alle

Veranstaltung in Frankfurt/Oder im City Park Hotel am 13.06.2013

Auf die Entwicklung menschenrechtlicher Grund­lagen der inklusiven Beschulung ging Dr. Karin Salzberg-Ludwig, die Vorsitzende des Verban­des Sonderpädagogik des Landes Brandenburg, ein. Sie verwies darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 die UN-Behinderten­rechtsdeklaration unterzeichnet hat und damit das Recht auf Bildung für alle Menschen mit Be­hinderungen in einem integrativen Bildungssys­tem befürwortet. Somit wird das grundsätzliche Recht auf einen inklusiven Unterricht anerkannt. Die Möglichkeit, an einer besonderen Schule zu lernen, wird damit nicht aufgehoben. Da den El­tern und Kindern das Recht auf eine freie Ent­scheidung nicht genommen wird, müssen auch besondere Schulen als alternatives Angebot vor­gehalten werden. In der KMK-Empfehlung vom Oktober 2011 ist festgehalten, dass Förderschu­len zu den allgemeinbildenden Schulen gehören. „Das sollte auch das Handeln im Land Branden­burg bestimmen“, so die Sonderpädagogin.

In der UN-Behindertenrechtskonvention zählen zu den Menschen mit Behinderungen diejenigen, „die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können….Für all diese Menschen sollen solche Bedingungen geschaffen werden, die ihnen die Möglichkeit der aktiven Teilhabe garantieren.“ Im Land Branden­burg wird im Rahmen der Entwicklung inklusiver Schulen der Fokus auf Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotional-soziale Entwicklung gelegt. Kin­der und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigungen müssen aber ebenso in diesen Prozess einbezogen werden. „Inklusion gilt nicht nur für eine ausgewählte Gruppe von Kindern, sondern für alle. Also auch für die Kinder und Jugendlichen aus Armutslagen oder anderen schwierigen Lebensumständen.“

Am Beispiel der USA und Finnlands skizzierte Salzberg-Ludwig, welche Bedingungen in ande­ren Ländern für die Beschulung behinderter und beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler vorge­halten werden. Allein an der Anzahl der Schüle­rinnen und Schüler, die besondere Unterstützung erhalten, wird deutlich, dass in diesen Ländern mehr in die Bildung beeinträchtigter Schüler in­vestiert wird. In den USA werden über 12 Pro­zent und in Finnland annähernd 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler erfasst und beson­ders gefördert. In Finnland reisen beispielswei­se zweimal jährlich blinde und sehbehinderte Schüler mit ihren Eltern und Assistenten in die einzige Blindenschule des Landes, nach Jyvas­kylä. Dort wird neben einer Diagnostik auch ein Mobilitätstraining angeboten. Empfehlungen für den weiteren Unterricht an den Heimatschulen werden entwickelt, so dass die Kinder zu Hause mit entsprechenden Unterstützungsangeboten weiterlernen können. Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten verschiedenster Art ste­hen an den allgemeinbildenden Schulen tempo­räre Lerngruppen zur Verfügung. „Zu festen Zei­ten gehen die Kinder dorthin ohne das als eine Stigmatisierung zu empfinden. Schließlich hat jeder einmal Schwierigkeiten und auf diese wird hier speziell eingegangen“, so Salzberg-Ludwig. Ein weiteres, nicht zu unterschätzendes Problem ist das der sozialen Integration von Kindern mit Behinderungen. Befunde aus nationalen und internationalen Studien zeigen, dass das Risiko der sozialen Ausgrenzung von Schülern mit Lern­schwierigkeiten im gemeinsamen Unterricht we­sentlich höher ist als für normal lernende Schü­ler. Das ist ein unhaltbarer Zustand. „Alle Kinder müssen in der Regelschule willkommen sein“, forderte die Sonderpädagogin. Dahingehend müssen sich perspektivisch die Schulen verän­dern. Das ist ein sehr komplexer Prozess, der sich in dem Spannungsfeld zwischen individueller Förderung und normierten Leistungsanforderun­gen bewegt. „Noch ist diese Problematik nicht hinreichend gelöst“, so das Fazit von Salzberg-Ludwig.

Aus der Praxis für die Praxis

Veranstaltung in Brandenburg/Havel im Brandenburger Theater am 15.08.2013

Praktische Ansätze zum Thema Schule und Inklu­sion standen im Mittelpunkt der Veranstaltung am 15.08.2013 im Theater in Brandenburg an der Havel.

Prof. Dr. Sven Degenhardt von der Universität in Hamburg verwies den Blick auf die internationa­le Ebene und stellte inklusive Schulkonzepte aus Huelva (Andalusien, Spanien) und Kalifornien (USA) vor. So gebe es beispielsweise in Huelva Inklusionsteams mit fester Aufgabenbeschreibung, die nur den Auftrag Inklusion verfolgen. In den USA lernten bereits 62 % der Blinden und Seh­behinderten an der Regelschule, so Degenhardt.

Aus seiner Sicht gehe es nicht darum, diese Kon­zepte 1:1 aus diesen Ländern zu übernehmen, da dort auch andere Rahmenbedingungen vor­liegen. Von diesen könne man aber lernen. Von Inklusionsteams an Schulen bis hin zu einem Schulsystem, das Mischformen, Außenklassen oder auch Außenschulen für ein gemeinsames Lernen unter Berücksichtigung des sonderpä­dagogischen Bedarfs ermöglicht, sei inklusive Schule möglich – auch in Deutschland, so De­genhardts Fazit.

Ein in der Hansestadt Bremen praktiziertes Mo­dell für einen flexiblen Übergang von Kindergar­ten in die Schule stellte Meike Baasen vor. Sie ist Leiterin der Grundschule am Buntentorsteinweg in der Hansestadt Bremen. An dieser Schule wur­de die Idee, innerhalb eines Schuljahres zwei Einschulungstermine für Kinder eines Jahrgangs anzubieten, geboren. Den Eltern wird ermöglicht, mit Blick auf den Entwicklungsstand des Kindes den Zeitpunkt der Einschulung zu wählen, um ihm den bestmöglichen Start in das Schulleben zu geben.

Inzwischen hat sich die Idee zu einem erfolg­reichen Bildungsangebot entwickelt. Seit dem Schuljahr 2009/2010 werden Kinder an dieser Grundschule sowohl zum regulären Schulbeginn und noch einmal zum darauffolgenden Februar eingeschult. Kinder erleben in dieser Zeit Kin­dergarten und Schule zugleich. Kindergarten­kinder lernen bis zur Einschulung wöchentlich einen Tag in der Schule. Sie lernen das neue Um­feld langsam kennen, werden in die Lerngrup­pen integriert, in die sie ab Schulbeginn regulär aufgenommen werden sollen, und profitieren von ihren Mitschülern. In jährlich drei Lernparcours treffen sich zudem Kindergartenkinder und Grundschulkinder zum gemeinsamen Ler­nen. Die abgestimmte Bildungsarbeit (u.a. Lern­inhalte, Methoden etc.) von Kindertagesstätten, den Fachbereichen der Verwaltung und weiteren Experten, sei entscheidend gewesen für den Er­folg des Projektes, so Baasen. Als nächstes sei ein Handbuch geplant, in dem das Projekt anschau­lich dargestellt werden soll.

Abschließend stellte Kathleen Krause das von der Universität Potsdam seit dem Jahr 2008 betreute Forschungsprojekt: „Schule und Krankheit – In­tegration chronisch kranker Schülerinnen und Schüler in der Regelschule“ vor. Sie ist wissen­schaftliche Mitarbeiterin der Universität Potsdam und Projektleiterin des „Netzwerkes Schule und Krankheit“.

Krause ging in ihrem Vortrag auf die Erkrankungs­arten, aber auch auf die weitere Beschulung der Betroffenen in den Krankheitsphasen ein. „Unser Schulsystem (…) ist ein Auslesesystem. Jedes Jahr werden schon bei der Eingangsuntersuchung vie­le aussortiert“, monierte sie und verwies darauf, dass allein 15% der Schüler in Deutschland als chronisch krank gelten.

Die chronisch kranken Schülerinnen und Schüler „…pendeln zwischen Klinik und Schule hin und her“ und so Krause weiter, „(…) sie haben nur einen eingeschränkten Anspruch auf Unterricht.“ Gleichzeitig würde in der Schule erwartet, dass ein chronisch krankes Kind, das in den Unterricht zurückkommt, den gleichen Wissensstand hat wie die anderen Schüler. Das Projekt beleuchtet dieses Spannungsfeld der Reintegration chro­nisch erkrankter Schülerinnen und Schüler in die Regelschule und die damit verbundenen struktu­rellen Bedingungen an den Schulen.

Krause präsentierte die im Rahmen des Projektes entwickelte Homepage und die Handreichungen zum Umgang mit chronischen Krankheiten, die auf der Website heruntergeladen werden kön­nen. Ziel ist es, die Aufmerksamkeit auf das we­nig beachtete Problemfeld „Schule und Krank­heit“ zu lenken und Betroffenen (Lehrer, Eltern und Schüler) mit umfänglichem Informationsma­terial Hilfe zu geben.

„Bei mir bist du scheen…“

Abschlussveranstaltung im Dorint Hotel Potsdam am 26.09.2013

Beschwingt startete die Abschlussveranstal­tung der landesweiten Kampagne „Inklusion - Ja, aber richtig!“ am 26.09.2013 im Dorint-Ho­tel in Potsdam. Mit einer kleinen Revue nahm das integrative Berliner Ensemble RambaZamba die Teilnehmer mit auf eine musikalische Reise.

Anschließend erläuterte Dr. Jürgen Frank vom DFC – Consulting, Bildungsmanagement und Politikberatung, zugleich Beauftragter für in­klusive Bildung der Evangelischen Kirche in Deutschland, am Beispiel des Landkreises Oberspreewald-Lausitz kommunale Hand­lungsschritte, die zur Umsetzung der Inklusion im ländlichen Raum unternommen wurden. Die Arbeit des Landkreises solle Vorbildwirkung ha­ben für andere Regionen und Hilfe und Anre­gung bieten, so Frank.

Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kom­mission hatte der Landkreis eine Steuergruppe gegründet, die unter der Leitung des Landrates das Konzept „Schritte auf dem Weg zu einer in­klusiven Bildung im Landkreis Oberspreewald-Lausitz – Phase 1: Von der Kita bis zum Ver­lassen der Grundschule“ erarbeitet hat. Dieses diente als Handlungsrahmen für die Kreisver­waltung und wurde vom dortigen Kreistag am 20.06.2013 beschlossen. Das Konzept ist unter Mitarbeit von Kita- und Schulleitern, Sonder­pädagogen und Sozialarbeitern, Mitarbeitern aus Kommunen, Ämtern und Behörden, Eltern­vertretern u.a. entwickelt worden. Die im Kon­zept des Kreistages enthaltenen Maßnahmen sollen nach einem in der Veranstaltung abzu­stimmenden Zeitplan umgesetzt werden. Bis zum 2. Quartal 2015 soll dem Kreistag eine Ab­rechnung des beschlossenen Konzeptes im Ab­gleich mit den Entwicklungen auf Bundes- und Landesebene und eine Fortschreibung in Bezug auf die weiterführenden Schulen und die be­rufliche Bildung vorgelegt werden. Damit wä­ren nach den Kitas und den Grundschulen die weiterführenden Schulen und die berufliche Bildung als nächste Stufen im Blick, so Frank.

Antje Eichler vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS) versuchte, den Begriff „Inklusion“ für die Teilnehmer/innen noch­mals inhaltlich zu umreißen und abzustecken: „Ist es eine Fortführung von Integration? Ist es Partizipation? Teilhabe?“, fragte die Mitauto­rin der AWO-ISS Studie: „Inklusive Gesellschaft – Teilhabe in Deutschland“. Sie warb für ein umfassendes Verständnis von Inklusion in Zu­sammenschau aller Ansätze, z.B. auch aus der Behindertenpädagogik und der Sozialwissen­schaft. „Und hier geht es um ein ganzheitliches Konzept der Inklusion, die den Abbau von Bar­rieren für alle zum Ziel hat (…)“, so Eichler.

Am Ende der Veranstaltung fasste die Geschäfts­führerin des AWO Bezirksverbandes Potsdam e.V., Angela Basekow,die Kampagne „Inklusion – Ja, aber richtig!“ zusammen und gab den Teilneh­mer/innen einen Ausblick. In Fachtagungen und Expertenrunden habe die Veranstaltungsreihe für das Thema Inklusive Bildung sensibilisiert. Am Ende stünden klare Forderungen an die Po­litik. „Wir verlangen ein umfassendes Konzept“, so Basekow mit Blick auf den Forderungskata­log. In diesem Konzept solle der gleichberech­tigte Ansatz verfolgt werden. Es soll ein Inklusi­ons-Konzept sein, dass auch die Sekundarstufe und die beruflichen Schulen einschließt und die Übergänge von der Kita an zwischen den Bil­dungseinrichtungen fließend gestaltet. „Ganz wichtig: Wir fordern die Strukturen zu ändern und nicht die Kinder und Jugendlichen“, beton­te Basekow und forderte Verlässlichkeit für die Eltern und eine echte Unterstützung der Lehrer/innen.

Abschlussdokumentation und Forderungskatalog

 

Es reicht!

Menschen populistisch gegeneinander ausspielen, scheint für einige Parteien ein probates Mittel zur Gewinnung von Wählerstimmen zu sein. Häufig trifft es Geflüchtete. Jetzt (wieder einmal) die Gruppe der Bürgergeldempfänger, denen pauschal mangelnder Arbeitswille vorgeworfen wird.

Weiterlesen …

Braunes Schokoladen-Osterei und eine Faust darüber in der Bewegung.
Ostern 2024
© 1990 - 2024 Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Potsdam e. V.
 
Jobportal
Mutige Mutmacher*innen gesucht!

Komm zu den mutigen Mutmacher*innen.